Der Sachkundelehrgang für Antragsteller im Sinne von §11 Abs. 1 Nr. 3, 5, 8a), 8b) TierSchG im Überblick
Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse gemäß § 11 Abs 1 Nr. 3, 5, 8a), 8b) TierSchG
Der Lehrgang findet in Nordrhein Westfalen/Bornheim statt. Die Dauer des Sachkundelehrgangs beträgt insgesamt vier Tage. Die Teilnahme ist an allen vier Tagen erforderlich
Termine 2020 (bei der Buchung bitte den entsprechenden Termin auswählen): 07.05.2020 – 10.05.2020 (Teilnehmer werden auf den Septembertermin umgebucht) 17.09.2020 – 20.09.2020
Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen
Kläre vor der Kursbuchung mit dem jeweiligen Veterinäramt, ob es den Sachkundelehrgang anerkennt. Diese Entscheidung trifft jedes Veterinäramt für sich. Sollten seitens Deines Veterinäramtes Fragen bestehen, können wir hier gerne weitere Informationen zur Verfügung stellen
Die Seminargebühren des Lehrgangs belaufen sich auf € 365,00 inklusive 19% Mehrwertsteuer.
Am vierten Tag des Lehrgangs führen wir eine Prüfung mit einem amtlichen Tierarzt/einer amtlichen Tierärztin durch. Die Prüfungsgebühr beträgt € 30,00 inclusive 19% Mehrwertsteuer
Nach der Auswertung der Ergebnisse durch die Dozenten und den Tierarzt, erhältst Du bei Bestehen ein Teilnahmezertifikat und ein Zeugnis zur Vorlage bei Deinem zuständigen Veterinäramt
Zur Vorbereitung auf das Seminar lade Dir das Seminarpaket (Seminarscripte, Wegbeschreibung, Ablaufplan, Hotels, AGB) direkt nach der Zahlung der Seminargebühren als Download herunter