Buchung: Sachkundelehrgang für
§11 Abs. 1 Nr. 3, 5, 8a), 8b) TierSchG

Der Sachkundelehrgang für Antragsteller im Sinne von
§11 Abs. 1 Nr. 3, 5, 8a), 8b) TierSchG im Überblick
  • ​Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse gemäß § 11 Abs 1 Nr. 3, 5, 8a), 8b) TierSchG
  • ​Der Lehrgang findet in Nordrhein Westfalen/Bornheim statt. Die Dauer des Sachkundelehrgangs beträgt insgesamt vier Tage. Die Teilnahme ist an allen vier Tagen erforderlich
  • ​Termine 2020 (bei der Buchung bitte den entsprechenden Termin auswählen):
    07.05.2020 – 10.05.2020 (Teilnehmer werden auf den Septembertermin umgebucht)
    17.09.2020 – 20.09.2020
  • ​Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen
  • ​​Kläre vor der Kursbuchung mit dem jeweiligen Veterinäramt, ob es den Sachkundelehrgang anerkennt. Diese Entscheidung trifft jedes Veterinäramt für sich. Sollten seitens Deines Veterinäramtes Fragen bestehen, können wir hier gerne weitere Informationen zur Verfügung stellen
  • ​​Die Seminargebühren des Lehrgangs belaufen sich auf € 365,00 inklusive 19% Mehrwertsteuer.
  • ​Am vierten Tag des Lehrgangs führen wir eine Prüfung mit einem amtlichen Tierarzt/einer amtlichen Tierärztin durch. Die Prüfungsgebühr beträgt € 30,00 inclusive 19% Mehrwertsteuer
  • ​​Nach der Auswertung der Ergebnisse durch die Dozenten und den Tierarzt, erhältst Du bei Bestehen ein Teilnahmezertifikat und ein Zeugnis zur Vorlage bei Deinem zuständigen Veterinäramt
  • Zur Vorbereitung auf das Seminar lade Dir das Seminarpaket (Seminarscripte, Wegbeschreibung, Ablaufplan, Hotels, AGB)  direkt nach der Zahlung der Seminargebühren als Download herunter
Die Abbuchung erfolgt über Digistore. Nach der Buchung erhältst du automatisch eine Bestätigungsmail.
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